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Nachfolge, Testamente, Stiftungen

Nachlassangelegenheiten sind Privatangelegenheiten, auch und ganz besonders wenn zu dem Nachlass ein Unternehmen gehört.

Wir beraten Sie auf der Grundlage unseres vertrauensvollen Mandatsverhältnisses kompetent im Erbrecht, d. h. bei der Errichtung eines Testaments, der Klärung der Unternehmensnachfolge, der Verwaltung des Nachlasses oder in Fragen der Testamentsvollstreckung. Ist ein Erbstreit unvermeidbar, werden Sie von uns kompetent vertreten.

Soll zur Verwaltung des Nachlasses eine Stiftung gegründet werden, unterstützen wir Sie durch die Gestaltung der Satzung und der Beurkundung in enger Abstimmung mit den zuständigen Stiftungsbehörden.

Das alles mit rechtlichem Spezialwissen und auf der Grundlage eigener Erfahrung, erworben nicht zuletzt durch unsere Tätigkeit in verschiedenen Stiftungskuratorien.

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