Auftragsvergabe, Städtebau und Public Private Partnerships (PPP)
Die erfolgreiche Teilnahme an Bieter- und Vergabeverfahren ist bei größeren Aufträgen Voraussetzung für eine Beauftragung. In dem komplizierten juristischen Umfeld des
Vergaberechts sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie in allen Abschnitten des Vergabeverfahrens.
Unterstützung bieten wir ferner im
Bauplanungsrecht und
Städtebaurecht auf allen Stufen des Verfahrens, das heißt im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und ggf. im Klageverfahren.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend zur Seite bei Projekten, die die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben zum Ziel haben (
Public Private Partnerships), sowie im
Wirtschaftsverwaltungsrecht.



